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In die Kirche eintreten Wer als Kind evangelisch getauft wird ist Mitglied der Evangelischen Kirche. Der Wiedereintritt kann gegenüber einer Pfarrerin oder einem Pfarrer in der Gemeinde oder in einer Eintrittsstelle (z. B. im Kirchenladen "Kirche & Co." in Darmstadt) erklärt werden, wenn die betreffende Person keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört. Die Eintretenden werden dadurch Gemeinde­glieder der Kirchengemeinde an ihrem Hauptwohnsitz. Wer nicht als Kind getauft worden ist, wird nach einer Erwachsenentaufe Mitglied.
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Letzte Änderung am: 04.02.2021
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