Der Kirchenvorstand hat nach der Kirchengemeindeordnung darauf zu achten, dass die missionarische Verantwortung und die Sendung der Kirche in seinem Verantwortungsbereich zum Ausdruck kommen. Dies geschieht im Blick auf die jeweiligen Erfordernisse der Kirchengemeinde insbesondere, indem
ökumenische Zusammenarbeit gefördert, das
Zusammenleben mit anderen Kirchen und christlichen Gemeinschaften gestaltet und das
Gespräch mit Menschen anderer Religion und Kultur gesucht wird.