Der gewählte Kirchenvorstand und die Pfarrerinnen und Pfarrer als geborene Mitglieder leiten die Gemeinde. Sie sind der Leitungskreis der Gemeinde und nicht das Mitarbeiter-Team, das gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer den Karren alleine zieht. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Kirchenvorstandes, für sich selbst ein klares Bild der eigenen Verantwortung zu entwickeln.
Der Kirchenvorstand ist nach der Kirchenordnung das (einzige) Leitungsorgan der Kirchengemeinde. Er entscheidet und berät im Rahmen des bestehenden rechtlichen Rahmens über alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Er leitet nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis innerhalb der kirchlichen Ordnung die Gemeinde und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Er hat darauf zu achten, dass in der Gemeinde das Wort Gottes "lauter verkündigt" und die Sakramente "recht verwaltet" werden.