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Der Finanzausschuss hat eine Vielzahl von Aufgaben.
Im Wesentlichen sind dies:
Der Ausschuss soll den Kirchenvorstand entlasten, Problemlösungen und Entscheidungen vorbereiten und den Kirchenvorstand fachlich und qualifiziert beraten. Im Bedarfsfall gibt der Kirchenvorstand dem Ausschuss eine Geschäftsordnung und regelt damit unter Beachtung des allgemeinen kirchlichen Rechts dessen Arbeitsweise und Befugnisse. Die Aufgaben des Ausschusses und die Zielsetzung seiner Arbeit sind durch den Kirchenvorstand möglichst genau festzulegen.
Wann immer möglich, sollten sich Ausschüsse bei der Problem-Analyse und der Ideenfindung Zeit lassen, um in Ruhe und gründlich arbeiten zu können. Gegebenenfalls können weitere Gemeindemitglieder und Fachleute zur Beratung hinzugezogen werden.
Auszug aus dem Handbuch Kirchenvorstand 1
Beraten und entscheiden - Die Leitungsaufgaben des Kirchenvorstandes
Manfred Barthel - Vorsitzender
OA-Mitglied
Christan Heß - Stellvertretung
OA-Mitglied bis 2021
Tobias Dahmen
OA-Mitglied
Christel Friedmann
Kollektenkassenrechnerin
Dietmar Schamber
OA-Mitglied
Letzte Änderung am: 02.01.2026
