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§ 17 I. Hauptausschuss (Geschäftsordnung des Gesamtkirchenvorstandes der ev. Gesamtkirchengemeinde Gerauer Land)
(1) Dem Hauptausschuss gehören als ständige Mitglieder an:
a. die oder der Vorsitzende des Gesamtkirchenvorstandes,
b. deren oder dessen Stellvertretung,
c. die Vorsitzenden bzw. deren Stellvertretungen der Ortsausschüsse.
Sind ständige Mitglieder verhindert, so können dafür teilnehmen:
d. aus den Ortsausschüssen ein anderes Mitglied des Gesamtkirchenvorstandes der Ortskirchengemeinde,
e. aus dem Verkündigungsteam eine andere Pfarrperson.
(2) Den Vorsitz im Hauptausschuss führt die oder der Vorsitzende des Gesamtkirchenvorstandes bzw. deren oder dessen Stellvertretung.
(3) Der Hauptausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Unterstützung bei der Vorbereitung der Sitzungen des Gesamtkirchenvorstands,
2. Festlegung des Sitzungsbeginns und der Tagesordnungspunkte mit voraussichtlichem Zeitrahmen,
3. Aufnahme von Hinweisen zur Beschlussfähigkeit in die Einladung/en,
4. Hinzuziehung weiterer Personen zur Beratung,
5. Erstellen von Sitzungsplänen gem. § 1 Abs. 1, ebenso für die Sitzungen des Hauptausschusses eines Jahres,
6. Mitwirkung bei der Außenvertretung nach § 13 Abs. 4 und 5,
7. Stellungnahmen zu Grundsatzfragen.
(4) Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt mindestens eine Woche vor der Sitzung des Hauptausschusses in Schrift- oder Textform, z.B. per Mail unter Wahrung des Datenschutzes. Die Einladung soll eine vorläufige Tagesordnung nebst Angaben gemäß Abs. 3 Ziff.2, ggf. auch Ziff. 3 und 4, so wie nach Möglichkeit erforderliche schriftliche Beschlussvorlagen enthalten.
(5) Die oder der Vorsitzende bereitet, unter Hinzuziehung der Vorsitzenden der Arbeitsausschüsse, Arbeitsgruppen und Beauftragten im Rahmen der Aufgabenverteilung die Beschlüsse des Gesamtkirchenvorstands für die Ausschusssitzung vor. Für Tagesordnungspunkte soll - soweit möglich - eine schriftliche Vorlage erstellt und den Mitgliedern des Hauptausschusses mit der Einladung zu gesandt werden. Bei besonderer Dringlichkeit können Vorlagen noch zur Ausschusssitzung vorgelegt ober bis zur Sitzung des Gesamtkirchenvorstandes vorab nachgereicht werden.
(6) Bei der oder dem Vorsitzenden eingegangene Anträge zur Tagesordnung, die bis spätestens vierzehn Tage vor der Sitzung des Gesamtkirchenvorstandes bei der oder dem Vorsitzenden mündlich, in Schrift- oder Textform, z.B. per Mail eingegangen sein müssen, sind der Einladung beizufügen oder zum Sitzungstermin vorzulegen oder bei rechtzeitigem Eingang nach der Ausschusssitzung alsbald nachzureichen.
GKV Gerauer Land - Vorsitzender - Holger Tampe
stadtkirche-gross-gerau.ekhn.de...
OA Klein-Gerau - Vorsitzende - Annerose Kohlhaas
www.kirchengemeinde-klein-gerau.gross-gerau-evangelisch.de...
OA Stadtkirchengemeinde GG - Vorsitz -
stadtkirche-gross-gerau.ekhn.de...
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