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Sicherheitsbeauftragte unterstützen in einer Organisation die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen.
Bei mehr als 20 Beschäftigten muss gemäß § 22 SGB VII ein/e Sicherheitsbeauftragte/r bestellt werden.
Bei weniger als 20 Beschäftigten können gemäß DGUV Sicherheitsbeauftragte freiwillig bestellt sein.
| Norm | Überschrift |
|---|---|
| § 22 | Sicherheitsbeauftragte |
| Norm | Überschrift |
|---|---|
| DGUV 211-042 | Bestellung von Sicherheitsbeauftragten |
| Norm | Überschrift |
|---|---|
| § 36 b MAVG | Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten |