Redaktions-AG

Grundlagen

Ggf. Grundlagen (waren ursprünglich beim Redaktionsausschuss in GO angedacht)

Die GO regelt es in § 19 für alle AGs nur grundsätzlich wie in Abs. (1).

(1) Die Aufgabenbereiche und die Aufgabenbewältigung werden von der Arbeitsgruppe in Eigenverantwortung oder auf Beschluss des Gesamtkirchenvorstandes festgelegt.

(2) Die Mitglieder der Redaktions-AG werden vom Gesamtkirchenvorstand ernannt. Alle Ortskirchengemeinden sollen in der Redaktions-AG vertreten sein und mindestens ein Mitglied muss dem Gesamtkirchenvorstand angehören. Aus seinen Mitgliedern wählt die Redaktions-AG eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertretung. Die oder der Vorsitzende soll dem Gesamtkirchenvorstand angehören.

(3) Die Redaktions-AG erhält in seinem Aufgabenbereich alleinige Anordnungsbefugnis für Kostenanordnungen bis zu 500,00€. Darüber hinaus ist die Redaktions-AG befugt, bis zu vier Gemeindebriefe pro Jahr zu beauftragen, sofern die Mittel dafür im Haushalt zur Verfügung stehen.

(4) Die Redaktions-AG hat insbesondere folgenden Aufgaben:
1. Redaktionelle Bearbeitung der gemeinsamen Artikel in den Gemeindebriefen. 
2. Beauftragen der Gemeindebriefe.
3. Vorbereitung von grundsätzlichen Entscheidungen zu den Gemeindebriefen.
4. Beratung des Gesamtkirchenvorstandes bei der Öffentlichkeitsarbeit in den Printmedien.

(5) Die Redaktions-AG wird von Redaktionsteams in den einzelnen Ortskirchengemeinden beim Schreiben und Redigieren von Artikeln, nebst der Bereitstellung von Bildern für den Gemeindebrief, unterstützt.

Mitglieder