Nach der Kollektenverordnung der EKHN sind sämtliche Kollekteneingänge unter der Verantwortung des Kirchenvorstandes durch eine/n Kollektenrechner/in in einer besonderen Kollektenkasse zu verwalten. Die Verwaltung der durch Kollekten, Spenden und Sammlungen eingehenden Gelder in der Kollektenkasse ist ein Ehrenamt.
Alle Einzahlungen sind in einem Kollektenbuch belegt und zum 31.12. jeden Jahres abzuschließen.
Für die Einnahme und Weiterleitung der Kollekten, Spenden und die Einnahmen von Sammlungen unterhält die evangelische Kirchengemeinde Büttelborn ein
Spendenkonto bei der Kreissparkasse Groß-Gerau,
IBAN: DE19 5085 2553 0000 0227 07.
Neben der Zweckbestimmung:
- Kollektenmittel (ungebunden)
gibt es auch zweckgebundene Bereiche:
Bei Spenden für die einzelnen Zweckbestimmungen sind gezielte Spenden möglich, wenn dies bei einer Zuwendung als Verwendungszweck angegeben ist. Spenden bis 200,- € können über einen Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Auf Wunsch stellen wir auch gerne über das Gemeindebüro eine Spendenquittung aus.