Haupt- und nebenamtlich beschäftigte Mitarbeitende sowie Ehrenamtliche mit besonderen Diensten
Der Kreis der Mitarbeitenden fasst nach der Kirchenordnung die tätigen Gemeindeglieder zusammen, um gemeinsam Aufgaben zu erfüllen.
Der Kreis der Mitarbeitenden besteht aus den Mitgliedern des
Kirchenvorstandes, den haupt- und nebenberuflichen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinde sowie den Gemeindegliedern, die ehrenamtlich besondere Dienste in der Kirchengemeinde versehen.