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Aufgaben der Ortsausschüsse gemäß § 6 der Satzung der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Gerauer Land
(1) Die Ortsausschüsse nehmen folgende Aufgaben wahr:
(2) Werden in einem Ortsauschuss Aufgaben gemäß Absatz 1 Nummer 1 beraten, soll eine Pfarrerin oder ein Pfarrer an der Sitzung teilnehmen.
(3) Ist die Mitwirkung eines Ortsausschusses vorgesehen, kann die Maßnahme erst durchgeführt werden, wenn der Gesamtkirchenvorstand und der Ortsausschuss die beabsichtigte Maßnahme erörtert haben.
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OA Stadtkirchengemeinde Groß-Gerau
stadtkirche-gross-gerau.ekhn.de...