Beschlüsse des Kirchenvorstandes
Zur Durchführung der Wahl hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 17.02.2021 den Wahlvorstand gebildet.
In der Kirchenvorstandssitzung am 09.12.2020 beschloss der Kirchenvorstand:
- die Zahl der Mitglieder auf zehn zu reduzieren,
- auf die Einberufung einer Gemeindeversammlung zu verzichten,
- die Wahl als Einheitswahl nach § 8 KGWO durchzuführen und
somit für das gesamte Gemeindegebiet einen Wahlbezirk zu bilden.
Anstelle der Gemeindeversammlung wird der Gemeinde ermöglicht, zusätzliche Kandidierende im schriftlichen Verfahren vorzuschlagen, § 10 Abs. 4b Kirchengemeindewahlordnung (KGWO).
Dies wurde der Gemeinde im Gottesdienst am 20.12.2020 mitgeteilt und an verschiedenen Stellen schriftlich öffentlich gemacht. Die zweiwöchige Frist endete am 02.01.2021.
Die Kandidierenden werden zusätzlich durch Kurzporträts in einem gesonderten Gemeindebrief vorgestellt. Außerdem werden die Kandidierenden – deren jeweilige Zustimmung vorausgesetzt – durch Kurzporträts auf dieser Homepage der Kirchengemeinde vorgestellt.
Der Kirchenvorstand beschließt ferner, nach dem folgenden Wahlmodus zu verfahren:
- „Enthält der Wahlvorschlag mehr als ein Viertel mehr Kandidierende als Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen sind, sind wie bisher auch bis zur Zahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben, § 20 Abs. 2 Satz 1 KGWO“ (= 25% +1).
- Die Wahl wird als Kombination von Online-Wahl und Urnenwahl mit der Option Briefwahl durchgeführt.
Nach dem beschlossenen Wahlmodus sind bei der Wahl von 10 Gemeindemitgliedern in den Kirchenvorstand mindestens 14 Kandidierende erforderlich.